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24h Notfallnummer +49 178 7607437

Steuerstrafrecht & Verteidigung

Sie hatten eine Durchsuchung, Ihre Betriebsprüfung ist in ein Strafverfahren umgeschlagen, oder eine Selbstanzeige steht im Raum. Über den Ausgang entscheiden meist wenige Punkte der Akte – und wie früh sie gegenüber der Staatsanwaltschaft vorgebracht werden. Für Unternehmer, Geschäftsführer und ihre Steuerberater – von der präventiven Prüfung bis zur Hauptverhandlung.

Zollstrafrecht & Exportkontrolle

Sie haben einen Nacherhebungsbescheid des Hauptzollamts, ein Dual-Use-Gut ist ohne Genehmigung ausgeführt worden, oder ein Geschäft gerät in den Verdacht der Sanktionsumgehung. Zoll-, Exportkontroll- und Sanktionsrecht greifen dabei ineinander. Auf der Basis eines im Markt einzigartigen internationalen Profils berate ich auch bei komplexen Auslandssachverhalten.

SOKA-BAU & Sozialversicherung

Sie sollen Beiträge an die SOKA-BAU nachzahlen, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat geprüft, oder es steht der Vorwurf nach § 266a StGB im Raum. Für Bauunternehmen und ihre Auftraggeber: Beitragsforderungen von SOKA-BAU und SOKA-DACH, Mindestlohn, illegale Arbeitnehmer­überlassung, illegale Beschäftigung von Ausländern, Scheinselbstständigkeit und die Haftung des Generalunternehmers.

Durchsuchung, Beschlagnahme oder Festnahme?

Schweigen Sie. Kontaktieren Sie mich sofort. Anwaltliche Verschwiegenheitspflicht.

Erstkontakt: vertraulich, kurzfristig, ohne Verpflichtung.

Die Maßnahme läuft gerade 24h Notfallnummer +49 178 7607437 Bei Durchsuchung, Festnahme, Beschlagnahme oder Vernehmung erreichen Sie mich rund um die Uhr.
Alles andere Terminvereinbarung Bei Vorladung, Bescheid, Prüfungsanordnung, Selbstanzeige und allem Weiteren vereinbaren wir kurzfristig einen Termin. Je früher, desto mehr Wege stehen Ihnen offen.

Spezialisierte Beratung und Verteidigung im Steuer-, Zoll- und Wirtschaftsstrafrecht

Ressos ist eine inhabergeprägte Spezialkanzlei für Steuer-, Zoll- und Wirtschaftsstrafrecht mit Büros in Düsseldorf und Frankfurt am Main.

Ich berate und verteidige bundesweit: Unternehmer, Unternehmen und ihre Organe sowie Privatpersonen, gegen die ermittelt wird. Vielfach werde ich auch als "Berater des Beraters" tätig.

Gegründet und geführt von Dr. Alexander Ressos, Rechtsanwalt und Strafverteidiger, ehemals Clifford Chance, mehr als 20 Jahre Berufserfahrung in Deutschland und international.

Ich arbeite im Steuerstrafrecht von der Selbstanzeige bis zur Hauptverhandlung, im Zollstraf- und Verbrauchsteuerrecht, im Wirtschaftsstrafrecht einschließlich der Verteidigung von Geschäftsführern und Vorständen, in Verfahren wegen Schwarzarbeit und vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge, im Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft sowie im Exportkontroll- und Sanktionsstrafrecht.

Ich beende Verfahren so früh wie möglich, möglichst ohne Öffentlichkeit. Über den Ausgang entscheiden meist wenige Punkte der Akte. Je früher sie erkannt und adressiert werden, desto größer ist der Spielraum.

Ein Wort vorab

Platzhalter für das Begrüßungsvideo. Bis es steht, läuft hier die vorhandene Aufnahme.

Dr. Alexander Ressos, Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Für Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen

Ich berate und verteidige bundesweit: Unternehmer, Unternehmen und ihre Organe sowie Privatpersonen, gegen die ermittelt wird. Vielfach werde ich auch als "Berater des Beraters" tätig.

Für Steuerberater

Wenn ein Mandat ins Strafrecht kippt, steht Ihre Mandatsbeziehung auf dem Spiel – und oft die Frage, ob Ihnen selbst Beihilfe vorgeworfen wird. Ich übernehme nur das Straf- und Bußgeldverfahren; die steuerliche Beratung Ihres Mandanten bleibt bei Ihnen.

Dasselbe gilt für Wirtschaftsprüfer und für anwaltliche Kolleginnen und Kollegen, die ein Verfahren abgeben oder eine Second Opinion einholen möchten.

Den Schutz Ihres Mandats vereinbaren wir schriftlich: Ihren Mandanten spreche ich in keiner anderen Sache an, und den Zuschnitt des Mandats halten wir zu Beginn im Detail fest. Ich bin Ihr Spezialdienstleister.

Seit über 20 Jahren berate und verteidige ich Unternehmen, Unternehmer und ihre Organe dort, wo Steuern, Vermögen und Strafrecht aufeinandertreffen. Deutschlandweit und international.

Die Felder, in denen ich arbeite

Jedes dieser Verfahren entscheidet sich früh: über den Ausgang bestimmen meist wenige Punkte der Akte und der Zeitpunkt, an dem sie vorgebracht werden. Und die Felder greifen ineinander. Eine Zollprüfung wird zum Steuerstrafverfahren, ein Ausfuhrvorgang zum Sanktionsverstoß, eine Prüfung am Bau zum Vorwurf nach § 266a StGB. Wer sie einzeln bearbeiten lässt, bemerkt den Übergang zu spät.

Steuerstrafrecht

Selbstanzeige und Berichtigung, Betriebsprüfung mit strafrechtlichem Einschlag, Verteidigung vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung, dazu Einspruch, Aussetzung der Vollziehung und Finanzgericht. Zu den Beiträgen

Zollstrafrecht, Exportkontrolle und Sanktionen

Tarifierung, Zollwert und Ursprung, Nacherhebung und Schmuggel. Dazu Güterlisteneinstufung und Catch-all, Endverbleib und Screening, Embargos und Bereitstellungsverbote – und der Durchgriff des US-Rechts auf europäische Lieferungen. Zu den Beiträgen

SOKA-BAU und Sozialversicherung

Beitragsbescheide der Sozialkassen, § 266a StGB, Scheinselbständigkeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung, illegale Beschäftigung von Ausländern, Finanzkontrolle Schwarzarbeit und die Haftung des Auftraggebers am Bau. Zu den Beiträgen

Kryptowerte und Digital Assets

Ermittlungen zu Handels- und Stakingerträgen, Selbstanzeige bei Kryptobeständen, Sicherstellung von Wallets und Börsenguthaben, Geldwäschevorwürfe bei Transfers und Mixern. Zu den Beiträgen

Geldwäsche und AML-Compliance

Verteidigung nach § 261 StGB, Verdachtsmeldung nach § 43 GwG und das Bußgeldverfahren der Aufsicht. Dazu Geldwäscheprävention für Asset Manager, Vermögensverwalter und Verwahrer – und Trade Based Money Laundering im Handel. Zu den Beiträgen

Streitiges Besteuerungsverfahren

Einspruch, Aussetzung der Vollziehung und Finanzgericht, Haftungsbescheide, Schätzung und tatsächliche Verständigung neben dem Strafverfahren. Zu den Beiträgen

Internationales Projektgeschäft

Ausschreibungen in Afrika, im Nahen Osten und in Asien: Vermittler- und Beraterverträge, §§ 334 und 335a StGB, Sanktions- und Exportkontrollprüfung, Selbstreinigung nach § 125 GWB – damit der gewonnene Auftrag den Ermittlern von übermorgen standhält. Zu den Beiträgen

Durchsuchung und Vermögensabschöpfung

Was in der ersten Stunde zählt, Beschlagnahme und ihre Grenzen, Arrest und Einziehung, Rückgewinnung sichergestellter Vermögenswerte. Zu den Beiträgen

Exportkontroll-Compliance

Güterlisteneinstufung, Ausfuhrverantwortlicher, Endverbleib und Screening, Auskunft und Nullbescheid beim BAFA – Aufbau, bevor ein Verfahren läuft. Zur Seite

Wirtschaftsstrafrecht

Untreue, Betrug und Unterschlagung, Geldwäsche und Korruption, Unternehmensgeldbuße, interne Untersuchung und Hinweisgebersystem. Zu den Beiträgen

Rohstoffhandel

Ursprung und Umladung, Zollwert und Präferenz, Preisobergrenzen und gelistete Gegenparteien – und die Bank, die eine Zahlung anhält, bevor ein Verfahren läuft. Zu den Beiträgen

Asset Management

Erlaubnispflicht und § 54 KWG, Geldwäschepflichten des Hauses, Auskunftsersuchen gegen Kunden und Verfahren gegen Organe und Mitarbeiter. Zu den Beiträgen

Family Office, Trust und Tax

Vermögen über mehrere Rechtsordnungen, Trusts und Stiftungen, Ansässigkeit und Wegzug – und die Melde- und Erklärungspflichten, die daran hängen. Zu den Beiträgen

Africa Business

Marktzugang über örtliche Partner, Vergabe und Integritätsregeln, Zahlungswege und Devisen – beurteilt am Maßstab des deutschen Strafrechts. Zu den Beiträgen

China Desk

Lieferbeziehungen und Exportkontrolle, Investitionsprüfung beim Erwerb deutscher Unternehmen, Verfahren mit Bezug zu China und Hongkong. Zu den Beiträgen

Asset Protection und Asset Tracing

Den Geldweg rekonstruieren und Vermögen sichern, auch bei Kryptowerten und Digital Assets. Auf der anderen Seite Arrest, Beschlagnahme und Einziehung – und tragfähige Strukturen, solange dafür noch Zeit ist. Zu den Beiträgen

Internationales Wirtschaftsrecht

Rechtswahl, Gerichtsstand und Schiedsvereinbarung, Vertrieb über Partner im Ausland, Verfahren in zwei Rechtsordnungen zugleich – Rechtshilfe, Beweismittel, abgestimmte Linie. Zu den Beiträgen

Rüstungsexportrecht

Kriegswaffenkontrollgesetz und Ausfuhrliste, Genehmigung und Endverbleib, die Strafnormen der §§ 17, 18 AWG und des § 22a KrWaffKG, Verbandsgeldbuße und Vermögensabschöpfung. Zu den Beiträgen

Singapore Desk

Substanz und Geschäftsleitung einer Gesellschaft vor Ort, Transitgeschäft unter Exportkontrolle und Sanktionen, Fonds und Asset Management mit deutschen Anlegern. Zu den Beiträgen

Indonesia Desk

Markteintritt, Beteiligungsgrenzen und örtliche Partner, Ausfuhrbeschränkungen bei Rohstoffen und ihre Wirkung auf die Lieferkette, Zahlungen an Vermittler am Maßstab des deutschen Strafrechts. Zu den Beiträgen

Dringender Handlungsbedarf: Strafbefreiende Selbstanzeige bei Kryptowerten

Die Selbstanzeige ist der einzige Weg, auf dem eine bereits begangene Steuerhinterziehung noch straffrei bleibt. Wer nicht erklärte Bestände in Kryptowerten und Digital Assets von sich aus nacherklärt, vollständig und bevor die Behörde davon erfährt, wird nicht bestraft. Diese gesetzliche Zusage ist an Bedingungen geknüpft, die mit jedem Monat schwerer zu erfüllen sind – Eile ist geboten.

Was eine Selbstanzeige leistet

Sie ist eine Berichtigungserklärung. Gelingt sie, wird die Tat nicht verfolgt: kein Verfahren, keine Strafe, kein Eintrag. Sie zahlen die Steuer nach, die ohnehin geschuldet war, dazu Zinsen – und die Sache ist erledigt.

Wann eine Selbstanzeige noch wirkt

Die Sperrgründe des § 371 Abs. 2 AO greifen früher, als die meisten annehmen: Prüfungsanordnung, Erscheinen eines Amtsträgers, Tatentdeckung. Bei Kryptowerten kommt die Tatentdeckung heute regelmäßig aus dem automatischen Datenaustausch.

Was vollständig heißt

Erfasst werden müssen alle unverjährten Taten einer Steuerart, mindestens zehn Kalenderjahre. Bei Kryptowerten heißt das: jede Börse, jede Wallet, jeder Tausch, jede Übertragung - auch die zwischen eigenen Adressen.

Wie der Gewinn ermittelt wird

Anschaffungskosten, Haltefristen, Tausch gegen andere Kryptowerte, Staking und Lending, Airdrops und Forks. Fehlende Historien lassen sich rekonstruieren; wie das geschieht, bestimmt später die Belastbarkeit der Erklärung.

Was danach kommt

Nachzahlung mit Zinsen, bei Beträgen über 25.000 Euro je Tat der Zuschlag nach § 398a AO. Daneben laufen Fragen der Herkunftsprüfung bei Banken und die Anzeigepflichten der Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz.

Was droht, wenn die Behörde zuerst kommt

Bis fünf Jahre Freiheitsstrafe. Ab 50.000 Euro je Tat sechs Monate bis zehn Jahre, Verjährung fünfzehn Jahre. Ab einer Million regelmäßig keine Bewährung mehr. Dazu Arrest, Einziehung, Berufs- und Gewerbefolgen.

1. Januar 2026

Das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz gilt. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen erheben und prüfen seither die steuerlich erheblichen Daten ihrer Kunden. Erster Meldezeitraum ist das laufende Kalenderjahr 2026.

31. Juli 2027

Bis zu diesem Tag melden die Anbieter die Daten des Jahres 2026 an das Bundeszentralamt für Steuern. Von dort gehen sie an die Wohnsitzfinanzämter und an die Partnerstaaten. Sobald sich dort ein Abgleich mit Ihrer Erklärung führen lässt, ist die Tat entdeckt (§ 371 Abs. 2 Nr. 2 AO). Eine Selbstanzeige muss lange vorher vorliegen.

Zehn Kalenderjahre

So weit muss eine Selbstanzeige mindestens zurückreichen (§ 371 Abs. 1 Satz 2 AO). Wer 2026 erklärt, erklärt zurück bis 2016.

Über 25.000 Euro

Liegt die hinterzogene Steuer je Tat darüber, tritt keine Straffreiheit ein. Das Verfahren wird nach § 398a AO eingestellt, gegen einen Zuschlag von 10, 15 oder 20 Prozent, gestaffelt nach der Höhe des Betrages.

Nachzahlung und Zinsen

Straffreiheit tritt erst ein, wenn die hinterzogene Steuer samt Hinterziehungszinsen innerhalb der gesetzten Frist gezahlt ist (§ 371 Abs. 3 AO). Die Mittel müssen bereitstehen, bevor die Erklärung abgegeben wird.

Vollständigkeit

Die Erklärung muss alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart erfassen (§ 371 Abs. 1 AO). Ein zurückgehaltener Rest macht die gesamte Selbstanzeige unwirksam.

Der Weg steht nur offen, solange die Behörde nichts weiß. Kontrollmaterial zu Kryptowerten läuft inzwischen automatisiert auf. Die Vorbereitung einer Selbstanzeige lässt sich planen; ich nenne dafür einen festen Preis, bevor die Arbeit beginnt. Sprechen Sie mich an.

Selbstanzeige prüfen lassen

Aufsätze und Fachbeiträge

Alle Beiträge

Fachvorträge und Seminare

Alle Termine

Konferenzen und Messen

Alle Termine

Ich besuche Veranstaltungen in drei Feldern: Eignerschaft von Yachten und Luftfahrzeugen, Verteidigung und Sicherheit sowie Bau und Infrastruktur. Ich stelle nirgends aus. Wer mich sprechen möchte, vereinbart einen Termin am Rande – in der Regel dreißig Minuten, abseits des Geländes.

Kurz erklärt

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Dr. iur. Alexander Ressos, Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Dr. Alexander Ressos

Rechtsanwalt (Deutschland)
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Unser Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir klären, worum es geht, wie dringend es ist und was sich für Sie jetzt noch ordnen lässt.

  • Sie bekommen umfassende Beratung im Vorfeld und Verteidigung im Konflikt Solange sich gestalten lässt, berate ich: zur Struktur, zur Erklärung, zum Umgang mit einer Prüfung. Liegt die Sache bei Behörde oder Staatsanwaltschaft, führe ich engagiert für Sie die Auseinandersetzung. Strafverteidigung ist Konfliktverteidigung: ich bin hart in der Sache, und diskret nach außen. Wo das Gesetz den Ausschluss der Öffentlichkeit zulässt, beantrage ich ihn.
  • Ihre Sache bleibt auch über die Grenze hinweg in einer Hand Deutsches und internationales Steuer-, Zoll- und Wirtschaftsstrafrecht seit 2002. Ich bin zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland, weiterhin als Schweizer Anwalt sowie als Solicitor in England und Wales und in Hongkong. Berührt Ihr Verfahren eine ausländische Rechtsordnung, mache ich weiter: Rechtshilfeersuchen, Auskunftsaustausch, Vermögen im Ausland, Auslieferung und INTERPOL-Fahndung sind häufige Themen. Sie bleiben bei mir.
  • Nutzen Sie den direkten Draht zu mir Ihr Mandat führe ich persönlich, von der ersten Einschätzung bis zum Abschluss. Kein wechselnder Ansprechpartner, kein bezahltes Lernen von Junioren an Ihrem Fall. Sie erreichen mich kurzfristig telefonisch, und bekommen auf jede E-Mail eine Antwort innerhalb von 24 Stunden.

Das Erstgespräch klärt, ob und wie ich für Sie tätig werde; die rechtliche Prüfung und Beratung folgt mit dem Mandat. Die Verschwiegenheitspflicht gilt ab dem ersten Wort.